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Schießordnung

  • Jeder Teilnehmer am Schießen anerkennt ausdrücklich diese Schießstand – Ordnung.
  • Den Anordnungen der Schießleitung ist unbedingt Folge zu leisten
  • Jeder Schütze haftet für seinen Schuss
  • Die Teilnahme am Schießen ist nur mit gültiger Jagdkarte gestattet
  • Am Schießstand dürfen Waffen ausnahmslos nur ohne Gewehrriemen verwendet, abgestellt bzw. abgelegt werden
  • Menschen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigen beeinträchtigenden Einflüssen stehen, dürfen keine Waffe verwenden
  • Absperrungen dürfen vor und während des Schießens nur von Personen, welche der Schießleitung angehören, betreten werden. Schützen dürfen die Absperrungen erst nach Aufruf bzw. nach Aufforderung zum Schießen betreten.
  • Eltern haften für ihre Kinder