Schießordnung
- Jeder Teilnehmer am Schießen anerkennt ausdrücklich diese Schießstand – Ordnung.
- Den Anordnungen der Schießleitung ist unbedingt Folge zu leisten
- Jeder Schütze haftet für seinen Schuss
- Die Teilnahme am Schießen ist nur mit gültiger Jagdkarte gestattet
- Am Schießstand dürfen Waffen ausnahmslos nur ohne Gewehrriemen verwendet, abgestellt bzw. abgelegt werden
- Menschen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder sonstigen beeinträchtigenden Einflüssen stehen, dürfen keine Waffe verwenden
- Absperrungen dürfen vor und während des Schießens nur von Personen, welche der Schießleitung angehören, betreten werden. Schützen dürfen die Absperrungen erst nach Aufruf bzw. nach Aufforderung zum Schießen betreten.
- Eltern haften für ihre Kinder